Turnierordnung Leistungsklassenturnier

  • Gespielt wird nach den Regeln der ITF. Es gilt die Turnier- und LK-Ordnung des DTB. Der Spieler unterwirft sich der Satzung und den Ordnungen des DTB.
  • Die Ergebnisse werden für die Leistungsklassen gewertet.
  • Alle Matches werden auf 2 Gewinnsätze, unter Anwendung des Tiebreaks gespielt. Der dritte Satz wird als Match-Tiebreak bis 10 ausgespielt.
  • Es können nur Spieler angemeldet werden, die eine IDNummer des DTB besitzen und uneingeschränkt einsatzfähig sind. Terminwünsche sowie Wünsche des Austragungsortes
    können nicht berücksichtigt werden.
  • Die Zeit zum Einschlagen beträgt 5 Minuten.
  • Spielball ist der „Dunlop Fort Tournament“.
  • Alle Spiele werden ohne Schiedsrichter ausgetragen.
  • Wir bitten um ein pünktliches Erscheinen zu den angesetzten Spielen. Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten wird das Spiel als verloren gewertet.
  • Wenn ein Spieler zu einem Turnierspiel nicht antritt, erhält er den Eintrag „n.a.“ (nicht angetreten). Für das dritte und jedes weitere „n.a.“ innerhalb eines Auswertungszeitraumes der LKBerechnung werden die Spieler mit jeweils 150 Maluspunkten belastet. Dies geschieht unabhängig vom Grund des Nichtantretens.
  • Alle gemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich mit der Anmeldung zum Turnier zur Zahlung der Startgebühr. Bei Absage nach dem Meldeschluss oder Nichtantreten, gleich aus welchen Gründen, wird die Startgebühr in Rechnung gestellt.
  • Die Startgebühr muss vor dem ersten Spiel bei der Turnierleitung in bar bezahlt werden.
  • Jugendliche, die an BTV-Veranstaltungen teilnehmen, müssen jährlich sportärztlich untersucht sein. Die Verantwortung für diese Untersuchungen sowie für die Teilnahme an den jeweiligen BTV-Veranstaltungen liegt letztlich bei den Sorgeberechtigten.
  • Mit der Abgabe der Meldung werden dem TC Ringsheim die Rechte an einer möglichen Veröffentlichung von Bild, Namen und Ton übertragen.
  • Der Turnierausschuss behält sich das Recht vor, diese Bestimmungen, falls erforderlich den Gegebenheiten anzupassen, Wettbewerbe wegen nicht ausreichender Beteiligung ausfallen zu lassen sowie Nennungen ohne Begründung zurückzuweisen.
  • Die Turniergenehmigung liegt vor.
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